Vor einigen Monaten löste die Deutsche Telekom einen großen Shitstorm aus. Das Unternehmen gab bekannt, dass man Internet-Flatrates künftig ändern möchte, so dass die Anschlüsse gedrosselt werden, sobald der Kunde ein vertraglich vereinbartes Volumen erschöpft hat. Was die Telekom als richtigen Schritt betrachtet, sahen viele Menschen als Rückschritt – Protest wurde laut, die Telekom mit Spott und Häme überschüttet.
Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigte sich wenig begeistert und zog vor Gericht. Obwohl die Kunden für eine Internet-Flatrate zahlen, soll gedrosselt werden. Unter dem Aktenzeichen Az. 26 O 211/13 landete der Fall vor Gericht. Das Landgericht Köln hat der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht gegeben und die Klauseln als unzulässig erklärt.
Bisher ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte dies der Fall sein, müssten diverse Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen gestrichen werden, die Rechtsgrundlage für eine Drosselung würde wegfallen. Im selben Zuge wäre auch die Bevorzugung von Telekom eigenen Diensten Geschichte.
Danke VZ NRW