Final Fantasy XIV: A Realm Reborn – Details zum Housing

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Langsam aber sicher rückt Patch 2.1 für Final Fantasy XIV: A Realm Reborn näher. Mit dem Update werden auch Unterkünfte ihren Weg in das MMO finden. Die Entwickler haben schon jetzt neue Details zum Housing verraten. Zunächst wird es nur den Freien Gesellschaften möglich sein, eine Unterkunft zu besitzen, sofern diese den entsprechenden Rang haben.

Die Wohnviertel sind in instanzierten Bereichen untergebracht, in denen man sich zunächst ein Grundstück kaufen muss. Der Grundstückskauf erfolgt über eine sogenannte Rückwärtsaktion, bei der ein fester Startpreis gesetzt wird, der sich alle sechs Stunden reduziert, bis ein Käufer gefunden ist.

Hat eure Freie Gesellschaft ein Grundstück, benötigt ihr eine Baugenehmigung, die man beim entsprechenden NPC erwerben kann. Schließlich geht es an die Errichtung eines Gebäudes, für die ihr kein Material benötigt.

Steht euer Haus, geht es an die Gestaltung. Ihr könnt den Außenbereich umgestalten, Gartenmöbel platzieren und die Inneneinrichtung nach eurem Geschmack abändern. Auch Möbel lassen sich platzieren. Weitere Details zum Housing in Final Fantasy XIV: A Realm Reborn findet ihr hier.

In Zukunft soll das Unterkunft-System noch erweitert werden. Derzeit spielt man mit dem Gedanken, folgende Features einzubinden:

  • Gesellschafts-Werkkeller um Luftschiffe und andere Transportmittel herzustellen
  • ein Apparat zum Ändern der Hintergrundmusik
  • Ställe in denen man Chocobos züchten kann
  • Schaufensterpuppen zur Präsentation von Ausrüstung
  • ein Notizbrett

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